Beitragsordnung des Vereins Geodateninitiative Sachsen e.V.
(GDI-Sachsen e.V.)

 



1. Die Mitgliedschaft im Verein ist, mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft, gebührenpflichtig. Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.


2. Die Verwendung der Geldmittel des Vereins wird vom Vorstand beschlossen und genehmigt.


3. Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben.

Natürliche Personen:                      120,00 Euro

Fördernde Mitglieder:

        - Firmen und Vereine:             480,00 Euro

        - öffentliche Einrichtungen:     240,00 Euro

Eine Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.


4. Der Beitrag ist für ein Kalenderjahr im Voraus zum Jahresbeginn bis 31.Januar fällig.


5. Bei einer Aufnahme wird der Teil des Jahresbeitrages von einschließlich des Monats des Beitritts bis einschließlich Dezember fällig, pro Monat 1/12 des Jahresbeitrages. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.


6. Die Rückerstattung bereits eingezogener Beiträge ist nicht möglich.


7. Bleibt eine Beitragszahlung aus, erfolgt eine Mahnung. Eine Mitgliedschaft erlischt, wenn die Beitragszahlung trotz Mahnung länger als 6 Monate ausbleibt. Mahngebühren werden nicht erhoben.


8. Die Beiträge sind auf Konto 344 440 351 bei der Stadtsparkasse Dresden (BLZ 850 551 42) einzuzahlen.


9. Beiträge und Spenden werden bescheinigt.


10. Alle Buchungen werden mittels Online-Banking durchgeführt.


11. Fördernde Spenden werden ebenfalls auf dem unter "Punkt 8" ange-gebenem Konto eingezahlt. Hierfür ist als Zweck "Sponsoring" anzugeben.


 

Nossen, den 26.03.2003                                                 der Schatzmeister




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